Informationen für Gartenfreundinnen und -freunde

Regeln im Kleingarten

Was heißt kleingärtnerische Nutzung?

Der Garten soll für den Anbau Obst und Gemüse und zur Erholung genutzt werden. Charakteristisch für Kleingärten ist, dass auf einem Drittel der Fläche Obst, Gemüse, Kräuter oder Blumen angebaut werden. Ein weiteres Drittel kann für die Bebauung (z.B. Wege, Laube und Terrasse) und ein letztes Drittel für die Erholung (z.B. Ziergehölze, Rabatten, Rasen) verwendet werden.

Für die Bewertung der kleingärtnerischen Nutzung ist die Vielfalt von Gartenbauprodukten entscheidend. Beetflächen sollten mindestens 10 % der Gartenfläche einnehmen und sollten flächenmäßig überwiegend als Gemüsebeete angelegt werden.

Mehr dazu beim Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V.

Gibt es Mindestabstände von Bäumen zu Grundstücksgrenzen?

Ja, es gelten für:

  • Hochstämmige Obstgehölze    1,50 Meter

  • Halbstämme und Buschbäume    1,00 Meter

  • Spalier, Sträucher und Hecken    0,50 Meter

Gemessen wird von der Grenze bis zum Stammmittelpunkt der Gehölze.

Wie hoch dürfen Hecken wachsen?

Heckenhöhe im Kleingarten ist maximal auf 1,25 Meter zu halten. Hecken an verkehrsreichen Straßen sowie an Parkplätzen/Stellplätzen/Vereinsplätzen dürfen bis zu 2,50 Meter hoch sein.

Lärmschutz – Toleranz und Rücksichtnahme

Mittagsruhe gilt in der Kleingartenanlage in der Zeit von 13 Uhr bis 15 Uhr.
Für Nachtruhe und Sonn- und Feiertage gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (LImschG). Nachtruhe ist in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr einzuhalten. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Ruhe erheblich gestört wird.

Dürfen Pflanzenschutzmittel verwendet werden?

Die Anwendung von Herbiziden (Unkrautbekämpfungsmitteln) ist verboten. Es dürfen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel für den Hobbybereich („für nichtberufliche Anwender“) angewendet werden. Die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes sind zu beachten.

Welche Bäume dürfen gepflanzt werden?

Obstbäume und Wildobstgehölze können gerne gepflanzt werden. Bevorzugt sollten einheimische Gehölze gewählt werden. Die Erhaltung alter Obstsorten sollte im Vordergrund stehen.

Das Anpflanzen von Waldbäumen und anderen groß werdenden Laubbäumen ist nicht gestattet.

Wer pflegt die Wege?

Alle Pächterinnen und Pächter pflegen die angrenzenden Wege vor dem eigenem Kleingarten.

Wie groß darf eine Laube sein?

24 m² dürfen einschließlich überdachten Vorplatz nicht überschritten werden. Das Unterkellern der Gartenlaube ist nicht gestattet.

Die Gartenlaube darf bei einem Pult- oder Flachdach nicht höher als 2,60 m und bei einem Satteldach oder anderen Dachformen nicht höher als 3,50 m (Firsthöhe) sein.

Wie groß dürfen Gewächshaus und Kinderspielhaus sein?

Gewächshaus:
Bis zu einer Größe von 12 m² und einer Höhe von 2,20 m. Eine Versiegelung der Bodenfläche ist nicht gestattet. Ein Grenzabstand von mindestens 1 m ist einzuhalten. 

Kinderspielhaus:
Maximal 2 m² groß und maximal 1,25 m hoch

 

Weitere Informationen

Downloads von Formularen und viele Informationen rund um das Kleingartenwesen gibt es beim Bezirksverband der Kleingärtner in Schöneberg e.V.

 

Das Bundeskleingartengesetz

 

Weitere Rechtliche Grundlagen beim Bezirksverband Schöneberg (Download pdf)

 

Verwaltungsvorschriften für Kleingärten bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

 

Hinweis zur kleingärtnerischen Nutzung. Von Sven Wachtmann, Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V.

 

Gartentipps des Landesverbandes zum aktuellen Monat

 

Tipps zur Vermeidung und Reparatur von Frostschäden von unserem Wasserobmann Henning Foest