Liebe Gartenfreundin,
Lieber Gartenfreund,
wir möchten euch noch einmal daran erinnern, dass die Vegetationszeit am 30.09.2023 endet. Somit ist das Beschneiden von Hecken und sonstigem Bewuchs (außer geschützten Bäumen) vom 01.10.2023 bis 28.02.2024 erlaubt.
Gemäß Unterpachtvertrag ist die Heckenhöhe von 1,25 m ganzjährig durch den Unterpächter sicherzustellen. Sonderregelungen bestehen in der Kol. Lindenhain nur für die Parzellen am Matthäifriedhofsweg, hier darf die Heckenhöhe zum Matthäifriedhofsweg eine Höhe von max. 1,80 m ganzjährig nicht überschreiten. Hecken zum Hans-Baluschek-Park und zum Friedhof dürfen ebenfalls eine max. Höhe von 1,80 m haben.
Jeglicher Außenbewuchs ist bis an den Parzellenzaun zurückzuschneiden, dies betrifft auch die Wege innerhalb der Kol. Lindenhain.
Wir bitten euch die geforderten Rückschnitte bis zum 09.02.2024 durchzuführen. Wer bis zu diesem Zeitpunkt die Rückschnitte nicht durchgeführt hat, erhält eine schriftliche Ermahnung von der Kol. Lindenhain, eine Kopie erhält der Bezirksverband als Verpächter. Dieser wird dann ggf. die weiteren Maßnahmen gemäß Unterpachtvertrag einleiten.
Es würde uns freuen, wenn derartige Maßnahmen nicht nötig werden und bitten um eure Mithilfe.