Liebe Lindenhainerinnen und Lindenhainer, gegenwärtig fällt mal wieder viel Fallobst an. Dazu wollen wir auf folgendes Hinweisen: Gerüche: Wird das Obst nicht aufgelesen oder einfach unbedeckt auf den Kompost abgelegt, entstehen extrem unan- genehme Gerüche. Da die von uns bewirtschafteten Parzellen in der Regel eher klein sind, betrifft der Gestank häufig auch die Nachbarschaft. Platziert Geruchsverursachendes so, dass es den Nachbarn nicht stört. (Gilt neben faulen- dem Obst auch für Jauchen, Grill etc.) Wir sind auf gegenseitige Rücksichtnahme angewiesen. Bitte Kümmert euch. Natürlich soll es beim Obst gar nicht so weit kommen, dass es zum Himmel stinkt. Daher Kompost: Das Kompostieren von gesundem Obst ist grundsätzlich geboten. Große Mengen aber verrotten nicht, sondern faulen. Ein gesunder Kompost stinkt nicht. Obst, das von der Moniliafruchtfäule befallen ist (auch Frucht- mumien), darf nicht auf den Kompost, da in unseren kleinen Kompostern die nötigen Temperaturen für die Vernichtung des Pilzes nicht erreicht werden. Es muss ordnungsgemäß über die Biotonnen oder über den BSR-Laubsack entsorgt werden (vgl. § 19, Absatz 12 des Unterpachtvertrags. Siehe auch https://www.gartenfreunde-berlin.de/service/alles-was-recht-ist/der- umgang-mit-entsorgungspflichtigen-abfaellen/564). Man kann Fallobst auch vergraben. Das Fallobst muss aber mindestens 50 cm tief und soll nicht in der Nähe von Wurzeln liegen. Fazit: Geringe Mengen Obst über den Kompost zu verwerten ist ok, solange man es mit anderem Material durchmischt und abdeckt. Pilzbefallenes Obst ist grundsätzlich zu entfernen (Biotonne oder BSR-Laubsack max. 25 kg/ Sack). Euer Vorstand und die Gartenfachberaterin

Liebe Lindenhainerinnen und Lindenhainer,

gegenwärtig fällt mal wieder viel Fallobst an. Dazu wollen wir auf folgendes Hinweisen:

>> Gerüche:
Wird das Obst nicht aufgelesen oder einfach unbedeckt auf den Kompost abgelegt, entstehen extrem unangenehme Gerüche. Da die von uns bewirtschafteten Parzellen in der Regel eher klein sind, betrifft der Gestank häufig auch die Nachbarschaft. Platziert Geruchsverursachendes so, dass es den Nachbarn nicht stört. (Gilt neben faulendem Obst auch für Jauchen, Grill etc.)

Wir sind auf gegenseitige Rücksichtnahme angewiesen. Bitte Kümmert euch.

Natürlich soll es beim Obst gar nicht so weit kommen, dass es zum Himmel stinkt. Daher
>> Kompost:
Das Kompostieren von gesundem Obst ist grundsätzlich geboten. Große Mengen aber verrotten nicht, sondern faulen. Ein gesunder Kompost stinkt nicht. Obst, das von der Moniliafruchtfäule befallen ist (auch Fruchtmumien), darf nicht auf den Kompost, da in unseren kleinen Kompostern die nötigen Temperaturen für die Vernichtung des Pilzes nicht erreicht werden. Es muss ordnungsgemäß über die Biotonnen oder über den BSR-Laubsack entsorgt werden (vgl. § 19, Absatz 12 des Unterpachtvertrags. Siehe auch https://www.gartenfreunde-berlin.de/service/alles-was-recht-ist/der-umgang-mit-entsorgungspflichtigen-abfaellen/564).

Man kann Fallobst auch vergraben. Das Fallobst muss aber mindestens 50 cm tief und soll nicht in der Nähe von Wurzeln liegen.

Fazit:
Geringe Mengen Obst über den Kompost zu verwerten ist ok, solange man es mit anderem Material durchmischt und abdeckt.
Pilzbefallenes Obst ist grundsätzlich zu entfernen (Biotonne oder BSR-Laubsack max. 25 kg/ Sack).

Euer Vorstand und die Gartenfachberaterin