Der Anbau von Cannabis in Kleingartenparzellen ist nicht erlaubt. Darüber wurde am 19. April bei der Vorstandssitzung des Bezirksverbands  Schöneberg-Friedenau informiert.

Aus dem Protokoll:

Cannabis: Das Gesetz liegt für den 22.04.2024 beim Bundesrat zur Verabschiedung vor.
(NB: Am 22. März 2024 wurde das Cannabisgesetz im Bundesrat beraten und gebilligt.)

Gesetzeslage: Grundsätzlich wird auch nach dem neuen Cannabisgesetz der Anbau verboten sein. Ausgenommen von dem Verbot ist der private Eigenanbau zum Eigenkonsum für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Diese Personen können nur an ihrem Wohnsitz oder ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort Cannabis zum Eigenkonsum bis max. 3 Pflanzen anbauen.

In unserem Kleingartengebiet kann keine Wohnsitzanmeldung erfolgen, unsere Gartenlauben dürfen auch nicht zum Dauerwohnen genutzt werden gemäß § 3 Absatz2 Satz 2  Bundeskleingartengesetz. Daher ist der  Eigenanbau von Cannabis in den Parzellen definitiv nicht erlaubt.