Der Bezirksverband hat uns aufgefordert, Euch auf Eure Berichtspflichten im Zuge der Grundsteuer hinzuweisen. So sollt Ihr zukünftig alle Änderungen an den Baulichkeiten auf Eurer Parzelle unverzüglich an den Bezirksverband melden (postalisch oder per Mail). 

Zu den Baulichkeiten gehören die Laube (meldepflichtig sind hier Größe (ggf. inklusive eines angebauten Schuppens), ggf. Baujahr, Wasseranschluss in der Laube, Stromanschluss in der Laube), eine Abwassersammelgrube und ein Gewächshaus.

Zur Erinnerung: Schuppen, die nicht an der Laube angebaut sind, sind ja generell nicht zulässig.