Liebe Unterpächter*innen im Kleingartenverein Lindenhain,

in einem Informationsbrief hat der Bezirksverband neue Regelungen zu Trampolinen, Hochbeeten und Swimming Pools bekannt gemacht (siehe Anlage). Bitte achtet auf die Einhaltung der neuen Regeln.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Trampoline dürfen einen Durchmesser von maximal 1,5 m  haben und nur 0,6 m hoch sein. Sie sind im Herbst abzubauen.
  • Hochbeete sollen jeweils maximal 1 m hoch und 3 m² groß sein. Die Gesamtfläche wird allerdings nicht eingeschränkt. Das zugelassene Material wird beschrieben. Dieses muss grundsätzlich frei von Gefahrenstoffen sein. Die Einsicht in die Gartenparzelle darf durch die Hochbeete nicht eingeschränkt sein.
  • Das Wasser der Swimming Pools (zugelassene Maße der Swimming Pools siehe Unterpachtvertrag) ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine Entsorgung im Garten ist nicht gestattet. Der Verpächter behält sich vor, einen Entsorgungsnachweis anzufordern

Viele Grüße vom Vorstand